Die Ambulante Pflege ist ein essenzieller Bestandteil der modernen Gesundheitsversorgung, der individuelle Betreuung und Pflege im vertrauten häuslichen Umfeld ermöglicht. Unser Pflegedienst Sozialstation Biedermann steht für qualitativ hochwertige ambulante Pflege, die auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen eingeht.
Zu Hause pflegerisch versorgt zu werden bedeutet, dass individuelle Betreuung und Pflege direkt im gewohnten Umfeld stattfinden. Unser Sozialstation Biedermann Pflegedienst ermöglicht es, eine vertraute Umgebung beizubehalten, wodurch eine persönliche Bindung zwischen den Pflegekräften und den Pflegekund:innen entsteht. Im Vergleich zur stationären Versorgung bietet dies mehr Autonomie, familiäre Nähe und die Erhaltung gewohnter Abläufe, was sich positiv auf das Wohlbefinden auswirken kann.
Fragen? Rufen Sie uns an.
Die Pflegeversicherung unterstützt die Betreuung und Pflege von Menschen mit Hilfebedarf, abhängig vom Pflegegrad. Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung stehen allen zu, die mindestens sechs Monate lang täglich Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit und Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 können die entsprechenden Kosten direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Als Partner der Kranken- und Pflegekassen sowie anderer Kostenträger informieren wir ausführlich über sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten.
Fragen? Rufen Sie uns an.
Für mehr Infos auf die Symbole klicken.
Behandlungspflege
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) führen wir ärztlich verordnete Maßnahmen zuverlässig und kompetent durch – von der Medikamentengabe und Injektionen über Kompressionstherapie bis hin zur modernen Wundversorgung.
Verhinderungspflege
Mit diesem Leistungsbudget können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr flexibel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege verwenden. Ist die Hauptpflegeperson z. B. durch Krankheit, Urlaub oder private Verpflichtungen verhindert, können wir stunden- oder tageweise Ersatzpflege organisieren.
Hilfe zur Pflege
Entlastungsleistung
Beratungsbesuche
Pflegefachberatung
Leistungen der Pflegeversicherung
Serviceleistungen
Wir übernehmen das Einlesen von Chipkarten, die Besorgung von Rezepten und Verordnungen für die häusliche Krankenpflege sowie die Bestellung von Medikamenten und Hilfsmitteln.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu unterstützenden Angeboten wie Hausnotruf und Essen auf Rädern und helfen Ihnen dabei, die für Ihre persönliche Situation passenden Leistungen auszuwählen.
Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen sind alternative Wohnformen, die darauf abzielen, ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen. In diesen Wohnkonzepten leben mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen und teilen sich einen gemeinsamen Wohnraum. Die Idee ist es, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in einem familiären und sozialen Umfeld leben, das ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.
Unsere Wohngemeinschaften fördern die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner und unterstützen sie in ihrer Selbstständigkeit. Sie sind alternative Wohnformen, in der soziale Interaktion und professionelle Betreuung Hand in Hand gehen.
Unsere Pflegeberatung bietet umfassende Unterstützung und Informationen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Wir stehen Ihnen zur Seite, um individuelle Pflegelösungen zu entwickeln und alle relevanten Fragen rund um die Pflege zu beantworten. Durch einfühlsame Beratung schaffen wir Transparenz über Pflegeleistungen, Finanzierungsoptionen und begleiten Sie in allen Belangen, damit Sie die bestmögliche Pflegeentscheidung treffen können.
Wir stehen Ihnen kostenlos bei sämtlichen Anliegen im Zusammenhang mit häuslicher Pflege zur Seite, unabhängig vom Pflegegrad (1 bis 5). Regelmäßige Beratung durch professionelle Pflegekräfte in Ihrem Zuhause ist sinnvoll und daher haben Sie in allen 5 Pflegegraden Anspruch auf mindestens 2 Beratungseinsätze pro Jahr.
Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2, die nach §37 SGB XI Pflegegeld erhalten, müssen Beratungseinsätze durch ambulante Pflegedienste durchführen lassen.
Pflegegrad 1: optional halbjährlich
Pflegegrade 2 und 3: halbjährlich
Pflegegrade 4 und 5: vierteljährlich/halbjährlich
Dieser Beratungseinsatz dient zur Sicherung der Pflegequalität, der Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung für die Pflegeperson.
Wird die Beratung nicht in Anspruch genommen, kann das Pflegegeld seitens der Pflegekassen gekürzt bzw. gestrichen werden.